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Fortbildungspflicht ab 1. Januar 2007

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir uns aufgrund noch ungeklärter Richtlinien der Verbände nur wie folgt zum o.g. Thema äußern:

Sicher ist:
die Fortbildungspflicht besteht vorerst für Praxisinhaber und fachliche Leiter
ein Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten
der Betrachtungszeitraum ist auf 4 Jahre festgelegt und beginnt am 01.01.2007
innerhalb dieser 4 Jahre müssen 60 FP erreicht werden, davon möglichst 15 FP pro Jahr
rückwirkend werden Veranstaltungen ab dem 01.11.2006 anerkannt, die als „anerkennungsfähige Veranstaltung“ (Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V zur Regelung der Fortbildung im Bereich Heilmittel) gelten
je Fortbildungstag können maximal 10 FP anerkannt werden

WICHTIGER HINWEIS:

Das Weiterbildungszentrum ADMEDIA bzw. der Anbieter der Fortbildung hat die betreffenden Kurse entsprechend der Pflichtfortbildungsregelungen (Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V zur Regelung der Fortbildung im Bereich Heilmittel) gestaltet, damit eine Anerkennung durch die Krankenkassenverbände im Umfang der jeweiligen Anzahl der Fortbildungspunkte erfolgen kann.

Wir als Veranstalter vergeben die Anzahl der Fortbildungspunkte in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten. Es werden vorerst nur die Kurse verbindlich bepunktet, welche eindeutig den Pflichtfortbildungsregelungen (Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V zur Regelung der Fortbildung im Bereich Heilmittel) entsprechen. Bei allen unklaren Kursthemen können wir derzeit die Fortbildungspunkte nur unter Vorbehalt oder gar nicht ausstellen.
Das Weiterbildungszentrum ADMEDIA kann nicht haftbar gemacht werden, falls die Krankenkassenverbände ihrer Zusage zur Anerkennung der Fortbildungspunkte nicht nachkommen oder diese zurücknehmen.

Die Teilnahmebestätigung ist vom Kursteilnehmer zum Nachweis gegenüber den Krankenkassen aufzubewahren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ihr Team vom
Weiterbildungszentrum ADMEDIA
Stand 11/2006